Ewaldi Schützenverein Biemenhorst
  

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Der Ss. Ewaldi Schützenverein Biemenhorst umfasst

  • männliche Mitglieder über 18 Jahre,
  • männliche Jugendmitglieder ab dem 16. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr,
  • männliche Altersjubilare,
  • männliche Ehrenmitglieder.

Der Antrag auf Aufnahme in den Verein ist schriftlich an den Vorstand zu richten, der über die Aufnahme entscheidet. Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Satzung des Vereins an.

Altersjubilar ist jedes Mitglied, welches das 65. Lebensjahr vollendet hat und vorher zehn Jahre Mitglied des Vereins war.

Zu Ehrenmitgliedern können solche Personen ernannt werden, die sich besondere Verdienste um den Verein erworben haben. Die Ernennung erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung.

Voraussetzung für eine Mitgliedschaft ist der Hauptwohnsitz im Stadtteil Biemenhorst der Stadt Bocholt nach dessen Eingemeindung im Jahre 1975, zuzüglich des Gebiets nördlich der Gemeindegrenze von 1975, östlich der Dingdener Str., südlich der B67n sowie westlich der Straße "Auf dem Takenkamp".

Die Mitgliedschaft bleibt auch bei Wegzug aus dem Stadtteil Biemenhorst erhalten. Ehemalige Mitglieder, die durch Wegzug aus dem Ortsteil Biemenhorst die Mitgliedschaft beenden mussten, können dem Verein wieder beitreten.


Hier können Sie den Mitgliedsantrag herunterladen:




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